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Beispiele erstrittener Gerichtsentscheidungen:


26.01.2005

Das Vertragsunternehmen ist für die Vorlage formal ordnungsgemäßer Leistungsbelege vollumfänglich darlegungs- und beweispflichtig.

Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26.01.2005 (3/15 O 152/03).


Die Klägerin, ein Kartenunternehmen, das mit einem Vertragsunternehmen einen sog. Akquisitionsvertrag (Servicevertrag) zur Abwicklung von Mailorder-Kreditkartentransaktionen mit dem beklagten Vertragsunternehmen abgeschlossen hatte, verlangte von dem Vertragsunternehmen Rückzahlung von Vergütungen, die auf diverse Kartentransaktionen vom Kartenunternehmen an das Vertragsunternehmen gezahlt worden waren. Der Rückzahlungsanspruch wurde bejaht, weil das Vertragsunternehmen nur Kopien von Leistungsbelegen vorweisen konnte, in die nicht die im Mailorderverfahren nach den AGB des Kartenunternehmens erforderliche Angabe „signature on file“ eingetragen war. Das Landgericht entschied, dass für die Vorlage formal ordnungsgemäßer Leistungsbelege das Vertragsunternehmen vollumfänglich darlegungs- und beweispflichtig ist.


Der Wortlaut der Entscheidung kann Hier abgerufen werden.

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