Beispiele erstrittener Gerichtsentscheidungen:
25.03.2004
Rückforderungsrecht des Kartenunternehmens bei nicht fristgerechter Vorlage angeforderter ordnungsgemäßer Belastungsbelege.
Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25.03.2004 (3-06 O 48/03).
Das Landgericht hat in Fortführung bisheriger Rechtsprechung einen Rückforderungsanspruch des Kartenunternehmens gegen ein Vertragsunternehmen bereits deswegen bejaht, weil das Vertragsunternehmen nicht die Belastungsbelege vorgelegt hat, die den jeweiligen Kartenumsätzen zugrunde lagen, und deren Vorlage das Kartenunternehmen unter Fristsetzung angefordert hatte. Das Landgericht hat weiter ausgesprochen, dass es für den Rückforderungsanspruch nicht darauf ankommt, ob das Vertragsunternehmen sämtliche Aufforderungsschreiben erhalten hat, denn es sei letztlich mit der Klagebegründung zur Vorlage aufgefordert worden. Da das Vertragsunternehmen auch dieser Aufforderung nicht nachgekommen war, sei es allein wegen dieses Umstands zur Zahlung verpflichtet.
Der Wortlaut der Entscheidung kann Hier abgerufen werden.