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Beispiele erstrittener Gerichtsentscheidungen:


18.04.2005

Keine Erschütterung des Anscheinsbeweises durch die Behauptung des Nichterhalts der PIN; Beweislast für den Nichterhalt der PIN bei Karteninhaber.

Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 18.04.2005 (31 C 3477/03-83).


Kann die PIN sofort richtig am Geldautomaten unmittelbar nach Verlust der Kreditkarte eingegeben werden, besteht der Anscheinsbeweis, dass der Karteninhaber die PIN in irgendeiner Weise notiert hatte, sodass sie den Dieben mit in die Hände gefallen ist. Der Anscheinsbeweis zugunsten des Kartenunternehmens kann nur dadurch erschüttert werden, dass der Karteninhaber beweist, dass er tatsächlich keine PIN erhalten hat. Aufseiten des Kartenunternehmens genügt die Klarstellung, dass nach dem normalen Geschäftsgang eine Absendung des Umschlags mit der PIN vorgesehen war und somit die Möglichkeit bestand, dass der Karteninhaber diesen Umschlag erhalten hat.


Der Wortlaut der Entscheidung kann Hier abgerufen werden.

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